Teupitzer Stadtbuch

Zum Teupitzer Stadtbuch von 1568
Das vielfach als verschollen bezeichnete Teupitzer
Stadtbuch existiert noch und konnte im Rahmen des
kürzlich abgeschlossenen Auftrags des Amtes
Schenkenländchen verzeichnet werden. Das Stadtbuch
befindet sich jetzt im Kreisarchiv des Landkreises
Dahme-Spreewald, Sitz Luckau, und wird
dort im Bestand Rep. 201 Stadt Teupitz unter Nr.
603 verwahrt. Erstellte Transkripte (Abschriften) zu
einigen Einträgen im Stadtbuch finden sich ebd.,
Nr. 603/1.
Bei dem in Leder gebundenen Band handelt sich
um ein sog. Stadtbuch mit vermischtem Inhalt im
Umfang von 420 Blatt. Hiervon sind wohl nicht
mehr als etwa 60 Blatt (oftmals auch die Rückseiten)
beschrieben. Einige Blätter fehlen. Angelegt
wurde das Stadtbuch 1568 und nicht erst 1578, wie
es das Titelblatt (s. Abb.) behauptet: „Stadtbuch des
Stedtleins Teupitz, darin all ACTA, wie dieselbige
Vor einen Ehrbarn Rath alhie gehandelt und vertragen,
verzeichnet. Angefangenn ANNO DOMINI
1578 Dene Montag nach Invocavit“. Eine in dem
Band enthaltene Abschrift gibt den Inhalt einer Urkunde
aus dem Jahre 1563 wieder. Aktiv geführt
wurde das Stadtbuch in den Jahren 1568 bis 1626, 1664 bis 1669, 1713 und 1739. Später (ca. 1930) wurde ein Blatt eingeklebt. 1980 erfolgte die fachgerechte Restaurierung von Einband und Buchblock durch Buchbindermeister Herbert Purz (Instandsetzungsbericht am Ende des Bandes eingeklebt).
Das Stadtbuch enthält u. a. Urkundenabschriften, eine
Namensliste der Teupitzer Einwohner aus dem Jahr
1568, ergänzt um Angaben über gezahlten „Schoss“
(Steuer), zeitgemäß etwas umständlich betitelt: „Register
darin ordendtlich vorzeichnett alle Erben oder
Heuser, wie sie nach-Einander wohnett Vom gericht an
nach Der Rechte Seyt herumb. Auch wie viel und wehren
ein Jedlich Ihärlich Shoß [Schoss] giebet“ (s.
Abb.). Das Gericht dürfte sich seinerzeit im Schloss
Teupitz befunden haben. Im Innendeckel vorn findet
sich eine Aufstellung über städtische Gebühren, die
etwa von 1580 stammen dürfte (eingeklebt). Aufgeführt
sind u. a. Geburtsbrief, „Verbriefung eines Vertragsbriefs
im Stadtbuch“ (Aufnahme einer Urkundenabschrift
in das Stadtbuch), Einsichtnahme in das
Stadtbuch oder Siegeln einer „Kundschaft“. Eine
Kundschaft war eine Bescheinigung für einen wandernden
Handwerksgesellen, die diesem nach Beendigung
seiner Tätigkeit an einem Ort von der zuständigen
Zunft ausgestellt wurde. Eine Kommune siegelte
derartige Urkunden zur Bekräftigung der Echtheit –
und ließ sich dies bezahlen. Auf Blatt 252 wurde das
Verlöbnis zwischen „Johansen Des Kleinen Müllers bruder“ und Gertruttenn Marcuß" [Gertrud Marcus] vermerkt (datiert: 1568, Donnerstag nach Peter und Paul [Peter und Paul: 29. Juni]). Auf Bl. 24 geht es um die Auskehr eines von Christoph Schenk von Landsberg zu Gunsten von Augstin Jeckelß [Augustin Jeckel] verwahrten Geldbetrags an Gregor Lehmann und Hans Schmiel, beide Bürger von Baruch [Baruth?], nach Abzug einer an die Kirche zu entrichtenden Teilschuld (1579). Auf Bl. 145f. findet sich die Bestätigung des Teupitzer Bürgers Nickol Gruner über den Empfang von 8 Merckeschen Schock [Märkische Schock = brandenburgische Währungseinheit] im Rahmen eines interfamiliären Erbausgleichs (1579, Dienstag nach Luciae [Luzia: 13. Dezember]). Auf Bl. 91 wurde der Verkauf eines Ackerstücks seitens Marten Balche an Andreas Krüger den Älteren zum Preis von fünf Talern verzeichnet (in Fastnacht 1584). Auf Bl. 125 geht es um eine Geldschenkung des Ulrich von Biberstein, Herr auf Forst, an seinen Kutscher Hans Sicker. Sie sollte es Sicker ermöglichen, das Haus des Teupitzer Schulmeisters Andreas Kramer zu erwerben, an welchem ein Vorkaufsrecht für Sicker bestand (Abschrift einer am 18. Mai 1591 ausgestellten Urkunde). Auf Bl. 5ff. findet sich ein Protokoll über die Versammlung der gesamten Bürgerschaft am 28. Februar 1713. Anlass war die „Aushauung“
(Rodung) des sog. großen Haacks zwecks Gewinnung von „Wiesewachs“ (Weideland) und die
Verteilung der hierdurch entstandenen Cabeln / Kabbeln / Kabeln [Schläge/Hiebe] an die namentlich genannten Einwohner. Ähnliches auf Bl. 8 – 11: Niederschriften aus dem Jahr 1739 über die Verteilung landwirtschaftlicher Flächen in den Jahren 1727 und 1738. Zahlreiche Einträge betreffen die wirtschaftliche Situation des „Mittelmöllers“ (Müller auf der Mittelmühle) sowie des „Kleinen Möllers“. Einige der eingangs genannten Urkundenabschriften betreffen Grundstücksgeschäfte (Kauf, Tausch, Abtretungen etc.). In einem Fall geht es um den Verkauf eines Weinberges im Jahr 1590. Der Weinanbau war damals noch sehr verbreitet (auch in Brandenburg). Wein war – neben Wasser, Milch und Bier – ein Alltagsgetränk, das man schon den Kindern gab.
Für die Stadtgeschichte ist das Stadtbuch von Teupitz eine wichtige Quelle, denn häufig werden die handelnden bzw. urkundenden Bürgermeister und Ratsmannen namentlich genannt. In etlichen Fällen werden auch die Grundherren (vorwiegend die Schenken von Landsberg) namentlich genannt. Eine genauere Befassung mit den Inhalten des Stadtbuchs, die aus Zeit- und Kostengründen nicht möglich war, dürfte lohnen. Das nunmehr im Kreisarchiv hinterlegte Stadtbuch von Teupitz ist die älteste dort verwahrte Verzeichnungseinheit (Archivalie). Es ist bislang das einzige Stadtbuch, das das Archiv in Luckau verwahrt.
Berlin, im Dezember 2013
Dr. Peter Josef Belli*
* Der Verfasser arbeitet als freiberuflicher Archivar (s. www.archivkompetenz.de) und lebt in Berlin