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Angeln

Seit dem 01. August 2006 dürfen Kinder und Erwachsene im Land Brandenburg Friedfischangeln ohne Fischereischein. Das Angeln ist ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Dabei sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie als Angler mit sich führen:

  1. Fischereiabgabemarke (eingeklebt in Nachweiskarte)

Angelkarte oder Mitgliedsdokument

Die Angelkarte ist die privatrechtliche Erlaubnis vom Fischereirechtsinhaber zur Ausübung der Fischerei. Mitunter enthalten sie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Angaben, welche unbedingt einzuhalten sind. Sie wird in Form von Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten als Raubfisch- oder Friedfischkarte ausgegeben. Mitglieder von Angelvereinigungen (z. B. DAV) erhalten ein Mitgliedsheft mit der entsprechenden Angelberechtigung.

 

Die Angelkarte ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Fehlen dieser Berechtigung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch und wird entsprechend geahndet. Angelkarten erhalten Sie bei dem jeweiligen Bewirtschafter der Gewässer (Fischer) oder von autorisierten Ausgabestellen (Angelgeschäfte, Tourismusvereine, Zeltplatzverwaltungen). Fischereiabgabemarke (eingeklebt in Nachweiskarte)

 

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Sie beträgt für Kinder und Jugendliche 2,50 €, für Erwachsene 12,00 €. Ausgabestellen können u. a. Fischer, Angelgeschäfte, Tourismusvereine und Zeltplatzverwaltungen sein.

 

Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten und zahlen dann nur 40,00 €. Die Abgabemarke ist nur gültig, wenn Sie in die grüne, personengebundene Nachweiskarte eingeklebt ist. Bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, sofern diese bereits im Heimatland entrichtet wurde und vorgelegt werden kann.

Fischereischein
Wer den Fischfang mit einer Raubfischangel ausführen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird auf Antrag unbefristet erteilt oder rechtsmittelfähig versagt. Die Erteilung des Fischereischeins für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten ist davon abhängig, dass der Antragssteller eine Anglerprüfung bestanden hat und diesen Nachweis in Form einer Prüfungsurkunde vorlegen kann.

 

Die Prüfungen werden von der unteren Fischereibehörde des Landkreises und durch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anerkannte natürliche oder juristische Personen des Privatrechts abgenommen. Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht oder sind bei der unteren Fischereibehörde zu erfragen. Jeder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Anglerprüfung ablegen.

 

Folgende anerkannte natürliche bzw. juristische Personen des Privatrechts führen im Landkreis Dahme-Spreewald Prüfungen durch:


Kreisanglerverband Lübben e.V.
Prüfungsausschuss
Birkenstraße 25
15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 22603

 

Kreisanglerverband Dahme-Spreewald e.V.
Neubrück
Lübbener Chaussee 3
15754 Heidesee
Telefon: 033766 63730

 

Angelsportverein Dahmeland ’73 Bestensee e.V.
Motzener Straße 1 a
15741 Bestensee
Telefon: 033763 63158

 

Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von zwei Stunden 60 Fragen, davon jeweils zwölf aus fünf Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft können Sie bei einem kostenlosen Onlinetest Ihr Wissen prüfen.

 

Jugendfischereischein

Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Er berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Erwerb ist nur notwendig, wenn Kinder und Jugendliche außerhalb des Landes Brandenburg angeln möchten.

 

Jugendfischereischein

Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Er berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Erwerb ist nur notwendig, wenn Kinder und Jugendliche außerhalb des Landes Brandenburg angeln möchten.

 

Angeln für ausländische Touristen

Personen die keinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich nur für kurze Zeit im Land Brandenburg aufhalten, können ihr Hobby auch an brandenburgischen Gewässern ausüben. Dabei sind Regeln einzuhalten, um die im und am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Angeln mit sich zu führen:

  • Fischereiabgabemarke (eingeklebt in Nachweiskarte)
  • Angelkarte für das jeweilige Gewässer

 

Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig.

 

Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z. B. Schonzeiten, Mindestmaße - mitgenommen werden.

 

           Verkauf von Angelkarten und Angelbedarf:

-       Connys Haushaltswaren 

         Berliner Straße, 15746 Groß Köris, Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                                                                                 Sa. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Kirchstraße, 15755 Teupitz, Fr. ca. 14.00h bis 18.00h, Sa. und So. 8.30 h -  19.00 h       

  • Eisdiele Wronowski: Angelkarten

        Am Markt, 15755 Teupitz, täglich, auch Samstag und Sonntag von 10.00h bis 18.00h

-      Angelfachgeschäft "Märkischer Angelhof"

       Motzender Straße 1a, 15741 Bestensee, Mo. Fr. 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                                                                                               Sa. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Angelgewässer im Schenkenländchen

Seen

Gewässerbetreiber

Fische

Angelkarten

Teupitzsee

Fischereibetrieb Rangsdorf/Teupitz

Aal, Hecht, Zander, Wels, Karpfen. Alle Weißfische, (Blei, Plötze, Rotfeder

Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten

Schwerinersee

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Zemminersee

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Schulzensee

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Tornower See

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Titschensee

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gr. und kl.  Moddersee

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Nur Jahreskarten, begrenzt!

Schmölde/Neubrück

LAVB

Aal, Hecht, Zander, Wels, Karpfen, alle Weißfische

Tageskarten, Wochenkarten

      Hölzerner See/Neubrück,

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Klein Köriser See

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Tonsee  Löpten

     

Tonsee Klein Köris

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für die Richtigkeit bezüglich der Angelseen übernehmen wir keine Gewähr